Trotz Rotlicht trat ein Mann auf den Fussgängerstreifen. Dabei wurde er von einem Auto erfasst, auf die Seite geschleudert und von einem anderen Auto überfahren und getötet. Der Autolenker, der den Fussgänger zuerst angefahren hatte, ist der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 90 Franken (total 27‘000 Franken) sowie eine Busse von 500 Franken. Das Gericht warf dem Lenker vor, es habe klare Anzeichen dafür gegeben, dass der Fussgänger bei Rot über die Strasse gehen könnte. Der Unfall hätte deshalb vermieden werden können, wenn er erstens nicht zu schnell gefahren wäre und zweitens sofort gebremst hätte.    

Bundesgericht, Urteil 6B_183/2010 vom 23.4.2010