Henry Conzet (Name geändert) aus Zürich erwarb im vergangenen Herbst in einer Zürcher Fust-Filiale eine Waschmaschine für 1400 Franken. Beim Kaufabschluss fragte der Verkäufer, ob Conzet die Garantie nach Ablauf der zweijährigen Gerätegarantie verlängern wolle. Fust könne ihm einen Rabatt auf das Gerät gewähren, wenn er eine Garantieverlängerung für ein Jahr für 120 Franken abschliesse.
Conzet schien der Vorschlag sinnvoll, weshalb er einwilligte. Der Fust-Mitarbeiter sagte, er werde ihm den Kaufvertrag per E-Mail zusenden, weil der Drucker nicht funktioniere.
Plötzlich drei statt ein Jahr Verlängerung
Als der Vertrag bei Conzet eintraf, enthielt er aber eine Garantieverlängerung über drei Jahre – für 120 Franken pro Jahr. Im Laden hatte Conzet nur ein Jahr vereinbart. Deshalb wollte er vom Vertrag zurücktreten.
Er kontaktierte Fust mehrfach per Telefon und E-Mail. Seine schriftlichen Anfragen blieben unbeantwortet. Am Telefon hiess es, der zuständige Verkäufer sei nicht da. Conzet erhielt die Rechnung für die Garantieverlängerung für das Jahr 2024, noch bevor die Waschmaschine geliefert wurde. Nach weiteren Kontaktversuchen antwortete Fust ihm schliesslich, er könne nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Vertragsnummer in einem Internetformular eingebe. Conzet ärgert sich: «Ich habe erst zu Hause begriffen, dass der Verkäufer mich ausgetrickst hat.» Er glaubt, der Fust-Mitarbeiter habe ihm den Vertrag absichtlich nicht im Laden gezeigt.
Das Vorgehen von Fust hat System. Das bestätigen Berichte mehrerer K-Tipp- Leser aus der Deutschschweiz. Der Redaktion der Konsumentenzeitschrift «Bon à Savoir» liegen ein Dutzend konkrete Fälle inklusive Verträgen vor.
Vertrag wird nicht direkt ausgehändigt
Das Vorgehen war immer gleich: Beim Kauf elektronischer Haushaltsgeräte wie Tumbler, Tiefkühler und Kühlschrank wollten die Verkäufer den Kunden Garantieverlängerungen andrehen – was die Kunden ausdrücklich ablehnten. Der Vertrag wurde ihnen nicht gleich ausgehändigt, sondern erst später zugesandt. Und in diesem war dann eine Garantieverlängerung enthalten. Kurz darauf erhielten die Kunden die Rechnung über 120 Franken. Obwohl sie sofort nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben bei Fust reklamierten, erhielten sie eine Mahnung inklusive Mahngebühr.
Fust sagt zu den Erfahrungen der Leser nur, «die Schilderungen der Kunden entsprechen nicht einem professionellen Kundendienst».
Tipp: Wer im Laden keine Kopie des Vertrages erhält, sollte die später zugesandte Version prüfen. Falls der Vertrag nicht den Abmachungen entspricht, sollte man dies umgehend schriftlich beanstanden und nur den Betrag zahlen, den man vereinbart hat.
Garantieverlängerungen sind freiwillig
Käufer von Waren haben Anspruch auf eine kostenlose Garantie von zwei Jahren. Ist ein Gerät defekt, haben Käufer Anspruch auf ein Ersatzprodukt, Preisminderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Viele Verkäufer schränken die Garantie im Kleingedruckten ein.
Eine Garantieverlängerung ist freiwillig und regelt die Ansprüche nach Ablauf der gesetzlichen Garantiefrist. Die Geschäftsbedingungen von Fust sehen vor, dass die Firma das Gerät während der Garantieverlängerung repariert oder durch ein «gleichwertiges Gerät» ersetzt. Von der Garantie ausgenommen sind etwa Verschleissteile, die Leistungsabnahme von Akkus oder Schäden durch übermässige Nutzung sowie wegen Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen. Andere Verkäufer sehen in den Garantieverlängerungen teils bloss eine mickrige Gutschrift vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Geräts übersteigen. (bw)