Inhalt
Nein. Wurde vor Beginn der Arbeiten kein Peis vereinbart, müssen sich die Parteien im Nachhinein darüber einigen. Ist dies nicht möglich, entscheidet das Gericht. Dieses errechnet den Preis nach dem Aufwand und dem ortsüblichen Honorar.
Falls Sie keine gütliche Lösung finden, können Sie beispielsweise 2500 Franken zahlen und abwarten, ob der Gärtnermeister den Rest seiner Forderung vor Gericht geltend macht. Immerhin bestätigen Ihnen ja zwei Fachleute, dass die Rechnung viel zu hoch ist.
Für ein anderes Mal: Holen Sie schriftliche Offerten ein. Dann können Sie sich solchen Ärger ersparen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden