Gemäss einem Operationsprogramm hat der St. Galler Chefarzt Jochen Lange an einem einzigen Tag angeblich 14 Operationen in 4 verschiedenen Operationssälen persönlich durchgeführt. Das ist unmöglich, sagte sich Margrit Kessler von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO. Sie informierte deshalb die Behörden - und später auch die Medien.

Der Gang an die Medien habe seine Persönlichkeit verletzt, konterte der Chefarzt. Doch das Bundesgericht hat Kessler von diesem Vorwurf freigesprochen. Privatpatienten in einem öffentlichen Spital vertrauten darauf, dass sie vom Chefarzt persönlich operiert werden - und zwar «vom Anfang bis zum Ende». Dieses Anliegen des «persönlichen Operierens» sei von öffentlichem Interesse. Und deswegen durfte die Kessler mit ihrer Kritik an die Öffentlichkeit gelangen, nachdem die Behörden untätig geblieben waren.

(em)

Bundesgericht, Urteil 5C.1/2006 vom 22. 5. 2006