Angela Spichiger (Name geändert) aus Rorschacherberg SG liess Ende Mai an ihrem Subaru im österreichischen Hard eine Anhängerkupplung montieren. Die Garage verlangte dafür 1260 Franken. In der Schweiz hätte Spichiger rund 1800 Franken bezahlt. «Es war das erste Mal, dass ich im Ausland etwas am Auto machen liess», sagt sie.
Auf dem Heimweg liess sie die Rechnung vom österreichischen Zollamt Rheintal-Nord abstempeln, um noch 210 Franken Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Das kam sie teuer zu stehen: Der Zollbeamte bemerkte, dass Spichiger ihr Auto vor der Fahrt nach Österreich nicht wie vorgeschrieben beim Zoll angemeldet hatte. Er zeigte sie deshalb beim Zollamt Feldkirch Wolfurt an. Spichiger war schockiert: «Von dieser Regelung hatte ich noch nie gehört.»
Das Zollamt eröffnete ein Finanzstrafverfahren gegen sie – wegen Schmuggelverdachts. «Zur Einvernahme musste ich extra nach Österreich reisen», sagt Spichiger. Ende August kam der Bescheid: Mehr als 900 Franken Zoll und rund 2000 Franken Einfuhrumsatzsteuer (die österreichische Mehrwertsteuer) sollte Spichiger zahlen – so viel, wie bei einem Import ihres Autos in das EU-Land fällig wäre. Der Zoll entspricht 10 Prozent des Fahrzeugwerts, die Einfuhrumsatzsteuer 20 Prozent des Fahrzeugwerts samt Zoll.
Zollkaution für «aktive Veredelung»
Das Zollamt stützte sich bei seinem Entscheid auf den seit 2016 geltenden Zollkodex der Europäischen Union. Damit will die EU Autoschmuggel erschweren. Der Kodex besagt, dass etwa Autos, Motorräder oder Wohnwagen aus Nicht-EU-Ländern vor einer «aktiven Veredelung» in der EU beim Zoll angemeldet werden müssen. Dazu zählt laut dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen auch das Montieren einer Anhängerkupplung.
Spichiger hätte ihr Auto also vorher anmelden und eine Kaution hinterlegen müssen. Diese beträgt in den EU-Ländern in der Regel 10 Prozent des Fahrzeugwerts. Dazu kommt die jeweilige Mehrwertsteuer des Landes auf den Fahrzeugwert samt Zoll. Autofahrer bekommen die Kaution zurück, sobald sie das Fahrzeug wieder in die Schweiz bringen. Spichiger dagegen musste den Betrag als Strafzoll zahlen.
Die deutschen und österreichischen Behörden zählen zum Beispiel die folgenden Arbeiten an einem Auto zur «aktiven Veredelung»:
- Um- und Neulackierung
- Einbau einer Soundanlage oder zusätzlicher Lautsprecher
- Glastönung oder Scheibenlasierung
- Einbau einer Klimaanlage
- Reparatur, für die das Auto auf einem Anhänger in die Garage gefahren wird.
Bei normalen Reparatur-, Wartungs- und Servicearbeiten und bei einem Reifen- oder Räderwechsel ist keine Zollanmeldung nötig. Das gilt auch für Autofahrer, die in einem EU-Land eine Panne haben und ihr Auto dort reparieren lassen.
Tipp: Die Zollanmeldung ist mit Aufwand verbunden. Einige Garagen jenseits der Grenze übernehmen die Zollabwicklung und Sicherheitsleistung. Ein Merkblatt für Deutschland ist zu finden unter www.zoll.de. Dort als Suchbegriff «aktive Veredelung Fahrzeuge» eingeben, dann wird das «Informationsschreiben zur Einfuhr von Fahrzeugen» angezeigt.