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Nein. Fust darf zwar die gesetzliche Garantie von zwei Jahren ganz oder nur auf bestimmte Teile ausschliessen. Der Ausschluss muss aber spätestens beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart werden. Wurde der Garantieausschluss bei Ihnen erst auf der Quittung vermerkt, so ist er nicht Vertragsbestandteil geworden und gilt deshalb nicht.
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