Inhalt
15.06.2010
Die kantonalen Gebäudeversicherungen schützen gegen die Folgen von Feuer und Elementarereignissen. Bei Elementarschäden muss aber höhere Gewalt im Spiel sein, sagt das Bundesgericht, also ein Naturereignis. Ist ein Erdrutsch hingegen Folge eines Leitungsbruchs, muss die Gebäudeversicherung nicht zahlen. Dies gilt auch, wenn der Ausschluss von Leitungsschäden nicht im Gesetz steht, sondern «nur» in den kantonalen Ausführungsbestimmungen.
Bundesgericht, Urteil 2C_741/2009 vom 26. 4. 2010
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden