Die kantonalen Gebäudeversicherungen schützen gegen die Folgen von Feuer und Elementarereignissen. Bei Elementarschäden muss aber höhere Gewalt im Spiel sein, sagt das Bundesgericht, also ein Naturereignis. Ist ein Erdrutsch hingegen Folge eines Leitungsbruchs, muss die Gebäudeversicherung nicht zahlen. Dies gilt auch, wenn der Ausschluss von Leitungsschäden nicht im Gesetz steht, sondern «nur» in den kantonalen Ausführungsbestimmungen.    

Bundesgericht, Urteil 2C_741/2009 vom 26. 4. 2010