Beim Kauf von Flugtickets zahlen Passagiere stets auch Flughafengebühren. Diese betragen in Zürich zurzeit Fr. 36.40, in Basel Fr. 20.90 und in Genf Fr. 23.25 pro Person. Flughäfen erheben die Gebühren zur Hauptsache für die Benützung ihrer Infrastruktur und für die Deckung des Sicherheitsaufwands.
Einkassiert werden diese Gebühren von den Airlines. Sie müssen sie den Flughäfen aber nur für diejenigen Passagiere abliefern, die tatsächlich an Bord sind. Darum gilt: Wer bezahlt hat, dann aber aus irgendeinem Grund doch nicht fliegt, hat Anspruch auf Rückerstattung der Flughafengebühren.
Das dachte sich auch Pierre Cramer (Name geändert) aus Küsnacht ZH, als er den Easyjet-Flug Nizza–Basel retour stornieren musste. Cramer forderte Easyjet auf, ihm alle Flughafengebühren zurückzuzahlen. Doch die Airline wollte ihm nur die in Frankreich anfallenden «Aviation Taxes» von knapp 15 Euro erstatten. Die Gebühren der Airports von Nizza und Basel erwähnte sie nicht.
Deshalb ersuchte Cramer Easyjet um eine detaillierte Aufstellung seiner Buchung, aus der auch die Höhe der Flughafentaxen ersichtlich würde. «Können Sie haben», lautete die Antwort – gegen eine Gebühr von 15 Franken.
Easyjet sagt dem K-Tipp, Flughafengebühren seien keine staatlichen Steuern. Also erstatte man sie nicht zurück, wenn ein Passagier den Flug absage.
Reiserechtsexperte Vito Roberto, Professor an der Uni St. Gallen, hält aber unmissverständlich fest: «Tritt ein Passagier den von ihm gebuchten Flug nicht an, fordert der Flughafen für ihn keine Gebühren ein. Also muss die Airline dem Passagier die mit dem Ticketpreis bereits einkassierten Flughafengebühren zurückzahlen.» Falls sie das nicht tut, kann dies laut Roberto sogar eine strafrechtlich relevante Veruntreuung sein.
Problematisch ist auch, dass Easyjet auf der Website im Buchungsprozess ausser allfälligen «staatlichen Steuern» keine weiteren Preisbestandteile separat ausweist – und an dieser Praxis festhalten will. Denn was die Preisbekanntgabe bei Flugreisen betrifft, gilt auch in der Schweiz, was die offizielle Website der EU (Europa. eu) so formuliert: «Neben dem Endpreis müssen mindestens die folgenden Informationen klar ersichtlich sein: Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren, sonstige Gebühren, Zuschläge oder Entgelte (z. B. für Sicherheit oder Treibstoff).»
So fordern Sie die Gebühren zurück
- Airlines zahlen Flughafengebühren an Passagiere, die einen gebuchten Flug nicht antreten, kaum freiwillig zurück. Deshalb müssen Betroffene selber aktiv werden und die Rückzahlung verlangen.
- Diverse Fluggesellschaften bringen bei der Rückerstattung ein Bearbeitungsentgelt in Abzug. Bei Swiss z. B. sind das 25 Franken, bei Airberlin 25 Euro.
- Wurde der Flug über ein Reisebüro gebucht, ist dieses – nicht die Airline – die erste Anlaufstelle für die Rückforderung.