Inhalt
K-Tipp 09/2008
05.05.2008
Ein Psychiater attestierte einer Frau mehrmals psychische Probleme und Arbeitsunfähigkeit. So kam seine Patientin zu einer Rente der Invalidenversicherung.
Doch als die Frau einen Unfall hatte, wollte die Unfallversicherung die Sache auf ihre psychischen Probleme abschieben. Da schrieb der Psychiater der Unfallversicherung: «Solange ich Frau X. kannte, hatte sie nie Anzeichen einer depressiven Erkrankung.» Für sein falsches Zeugnis kassiert der Arzt eine bedingte Geldstrafe von 22 500 Franken.
Bundesgericht, Urteil 6B_99/2008 vom 18.3.2008
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Was ist ein falsches Zeugnis?
Ein Mensch, der von sich behauptet, zu sein "wie Gott", um andere Menschen zu bevormunden!