Ein Psychiater attestierte einer Frau mehrmals psychische Probleme und Arbeitsunfähigkeit. So kam seine Patientin zu einer Rente der Invalidenversicherung.

Doch als die Frau einen Unfall hatte, wollte die Unfallversicherung die Sache auf ihre psychischen Probleme abschieben. Da schrieb der Psychiater der Unfallversicherung: «Solange ich Frau X. kannte, hatte sie nie Anzeichen einer depressiven Erkrankung.» Für sein falsches Zeugnis kassiert der Arzt eine bedingte Geldstrafe von 22 500 Franken.
Bundesgericht, Urteil 6B_99/2008 vom 18.3.2008