Zuerst müssen Sie Ihre Pflichten als Finder erfüllen. Sie müssen also den Eigentümer benachrichtigen, falls er Ihnen bekannt ist. Falls Sie den Besitzer nicht finden, müssen Sie den Fund der kantonalen Meldestelle anzeigen. Die Adresse finden Sie unter www.stmz.ch. Dort können Sie auch weitere Informationen zum Thema nachlesen. Wird der Eigentümer innerhalb von zwei Monaten nicht gefunden, dürfen Sie das Büsi behalten. Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, machen Sie sich strafbar. Weitere Informationen rund um das Tier im Recht finden Sie auf der Homepage der Stiftung für das Tier im Recht.