Im K-Tipp vom 7. Juni 2023 wird behauptet, die Flughafenpolizei habe mehr als 200 Stellen gestrichen und kassiere trotzdem noch immer gleich viel Geld für ihren Service. Die Flughafenpolizei habe seit 2019 208 Stellen und damit Lohnkosten von mindestens 15 Millionen Franken pro Jahr eingespart. Sie erhalte trotz 20 Prozent weniger Personal gleich viel Geld wie zuvor. Der Flughafen entschädige die Polizei mit einem fixen Betrag von 5 Franken pro abfliegendem Passagier.

Diese Aussagen sind falsch. Die Kantonspolizei, zu der die Flughafenpolizei gehört, wird von der Flughafen Zürich AG (FZAG) für die Sicherheitskontrolle pro effektiv geleisteter Einsatzstunde ihrer dafür eingesetzten Mitarbeitenden entschädigt, nicht pro ab­fliegendem Passagier. Mit diesen Beträgen wird lediglich der dafür eingesetzte Personalkörper finanziert. Wird weniger Personal eingesetzt, sind auch die Abgeltungen tiefer.

Es stimmt ferner nicht, dass derzeit 20 Prozent weniger Personal eingestellt sind. Dem Personalabbau während der Pandemie wegen des Zusammenbruchs des Flugverkehrs folgte ein stetiger Wiederaufbau des Personalbestands.

Anmerkung der Redaktion: Laut Artikel 28g des Zivilgesetzbuches haben von Medien­berichten Betroffene Anspruch auf eine ­Gegendarstellung. Offen bleibt, welche Tat­sachendarstellung ­richtig ist. Die vom K-Tipp veröffentlichten ­Zahlen stützen sich auf schriftliche Angaben der Flughafen Zürich AG.