Ja. Denn streng genommen wären Sie bereichert, wenn Sie den ganzen Schaden ersetzt erhielten und dazu den alten Ohrstecker behalten dürften.

Die Versicherungsgesellschaft könnte auch darauf bestehen, dass Sie sich den Restwert - also den Wert des verbliebenen Ohrsteckers - anrechnen lassen.
Da der Altgoldwert eines Ohrsteckers gering ist, erscheint die Haltung der Mobiliar kleinlich. Schadenleiter Gaspare Nadig räumt denn auch ein, «dass die Sachbearbeiterin zu wenig sensibel war». Laut Nadig verkauft die Mobiliar solche Einzelstücke von Zeit zu Zeit einer Bijouterie, um den Schadenaufwand zu reduzieren.

(thm)