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17.06.2020
Nein. Falls Sie den Eigentümer der Katze kennen, müssen Sie ihn benachrichtigen. Ist Ihnen der Eigentümer nicht bekannt, müssen Sie die zugelaufene Katze der Schweizerischen Tiermeldezentrale (www.stmz.ch) oder der kantonalen Meldestelle für Findeltiere melden. Meldet sich der Eigentümer dann innert zweier Monate, müssen Sie ihm die Katze zurückgeben. Er muss Ihnen aber Ihre Auslagen vergüten, und Sie haben einen angemessenen Finderlohn zugut. Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, gehört die Katze nach zwei Monaten Ihnen.
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