Inhalt
K-Tipp 11/2022
31.05.2022
Letzte Aktualisierung:
02.06.2022
02.06.2022
Nein. Beim Tod eines an einem Erbvertrag Beteiligten bleibt der Vertrag bestehen. Er kann dann nur noch abgeändert werden, sofern diese Möglichkeit im Erbvertrag ausdrücklich eingeräumt wurde. Das ist beim Vertrag Ihrer Tante jedoch nicht der Fall. Deshalb können die im Erbvertrag eingesetzten Erben auf ihren Anteilen beharren.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden