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23.07.2020
Nein. Die geschiedene Ehegattin ist keine gesetzliche Erbin und erbt dementsprechend nichts vom Vermögen des verstorbenen Ex-Gatten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Ex-Frau Anspruch auf eine Witwenrente hätte.
Ihre Ex-Frau könnte aber indirekt über die gemeinsamen Kinder zu Ihrer Erbin werden. Denn bei Ihrem Tod erben die Kinder Ihr Vermögen oder zumindest einen Teil davon. Sterben die gemeinsamen Kinder nach Ihnen, aber noch vor Ihrer Ex-Frau, wird diese zur gesetzlichen Erbin der Kinder und damit letztlich zur Erbin des von Ihnen vererbten Vermögens.
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