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Ja. Ihr Arbeitgeber hat Sie nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist bis Ende Oktober freigestellt. Für diese Zeitspanne ist ein Widerruf grundsätzlich nicht möglich. Wenn sich die Kündigungsfrist aber wegen einer Erkrankung um einen Monat verlängert, entsteht eine neue Situation.
Für diesen zusätzlichen Monat kann Sie der Arbeitgeber wieder zur Arbeit auffordern. Weigern Sie sich, verlieren Sie den Anspruch auf Lohn und müssen unter Umständen sogar Schadenersatz zahlen.
Allerdings: Wer in der verlängerten Kündigungsfrist vom Chef nicht ausdrücklich zur Arbeit aufgefordert wird, kann davon ausgehen, dass die Freistellung bei vollem Lohn weiterhin gilt.
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