Ja. Ihr Arbeitgeber hat Sie nur für die Dauer der ­ordentlichen Kündigungsfrist bis Ende Oktober freigestellt. Für diese Zeitspanne ist ein Widerruf grundsätzlich nicht möglich. Wenn sich die Kündigungsfrist aber wegen einer Erkrankung um einen ­Monat verlängert, entsteht eine neue Situation.

Für diesen zusätzlichen Monat kann Sie der Arbeitgeber  wieder zur Arbeit auf­fordern. Weigern Sie sich, ver­lieren Sie den Anspruch auf Lohn und müssen ­unter Umständen sogar ­Schadenersatz zahlen.

Allerdings: Wer in der verlängerten Kündigungsfrist vom Chef nicht ausdrücklich zur Arbeit aufgefordert wird, kann davon ausgehen, dass die Frei­stellung bei vollem Lohn weiterhin gilt.