Roman Kilchsperger rief in der Quizshow Top Secret von SRF 1: «30 000 Franken! Wenn Sie da nicht mal 80 Rappen investieren, dann haben Sie es offenbar nicht nötig.» Das war am 29. Oktober. Der Moderator gestikulierte mit den Händen und versicherte den Zuschauern, dass er persönlich mitmachen würde. Die Rede ist vom Zuschauerwettbewerb, bei dem jede Woche mit einem Anruf eine Geldsumme zu gewinnen ist.
Ein Anruf kostet 80 Rappen pro Minute ab Festnetz. Das Fernsehen blendet eine sogenannte WAP-Adresse ein, über die jeder gratis am Wettbewerb teilnehmen kann.
Nur: Wer die Adresse wap.srf.ch/topsecret auf seinem Computer eintippt, erhält die Meldung, eine Teilnahme sei nur über ein internettaugliches Handy möglich. Wer die Adresse dort eingibt, kann zwar gratis am Wettbewerb teilnehmen, muss aber mühsam Name, Adresse, Handynummer und Code eintippen. Da ist der Griff zum Telefon viel einfacher – und lukrativer für das Schweizer Fernsehen. Der Sender will nicht verraten, wie viel Geld er mit den Wettbewerben einnimmt.
Gewinnspiele gegen Entgelt sind verboten
Die Technologie «Wireless Application Protocol» wurde vor Urzeiten als erster Internetzugang für Handys entwickelt. Inzwischen ist sie so veraltet, dass WAP vielen Konsumenten gar kein Begriff mehr ist.
Trotzdem verwendet SRF die Technologie regelmässig bei den Zuschauerwettbewerben. Warum? Ganz einfach: Laut Gesetz sind Gewinnspiele gegen Entgelt verboten. Es sei denn, Interessierte können gratis mitmachen. Laut Bundesgericht müssen die Gewinnchancen gleich hoch sein – und alles muss sauber kommuniziert werden. Nicht verboten ist hingegen, die Gratisteilnahme möglichst unattraktiv zu machen. Das kommt den kommerziellen Wettbewerbsveranstaltern entgegen.
Die beliebtesten Methoden von Veranstaltern (nebst WAP):
- Teilnahme per Postkarte. Diese muss frankiert werden. Und das kostet etwas.
Beispiel: Tassimo in der «Coop-Zeitung» vom 28. Oktober - «Kein Kaufzwang», steht im Inserat. Allerdings fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis, dass man am Wettbewerb auch gratis teilnehmen kann.
Beispiel: Chiquita im «Migros-Magazin» vom 10. März - Formular einschicken. Es muss im Internet heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und per Post eingeschickt werden. Das ist aufwendig und verursacht Porto- sowie Druckkosten.
Beispiel: Gewinnspiel «Hol die Monster Deals» der Kiosk AG und des Rabattportals Dealini.
Wohlverstanden: Diese Umwege sind nach heutiger Praxis der Behörden grundsätzlich zulässig, so Sascha Giuffredi von der Lotterie- und Wettkommission «Comlot». Das bedeutet: Die Unternehmen dürfen so weitermachen. Hinter den Wettbewerben stecken meist professionelle Unternehmen, die den Veranstaltern hohe Erträge versprechen. Im Falle des Schweizer Fernsehens ist es die Twister Interactive AG in Horw LU.