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Eine Stadtbernerin wurde von Betrügern als Geldwäscherin benutzt: Sie nahm ein Jobangebot als angebliche Regionalvertreterin einer Immobilienfirma an. Sie hob 17 000 Franken ab, die sie auf ihr Konto überwiesen erhielt, und sandte das Geld per Post an eine Frau in Moskau. Der Staatsanwalt verurteilte die Bernerin wegen Geldwäscherei. Sie zog den Fall vors Regionalgericht Mittelland und beantragte eine kostenlose amtliche Verteidigerin. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Das Berner Obergericht sah dies anders: Die drohende Strafe sei zwar gering, doch würden sich komplexe rechtliche Fragen stellen. Die Angeklagte sei von der Situation überfordert.
Obergericht Bern, Beschluss BK 20 51 vom 25.2.2020
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