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24.08.2010
In 23 von 26 Kantonen gilt: Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, muss eine Ersatzabgabe leisten. In Baar ZG sind das zum Beispiel Fr. 100.– pro Jahr. Weil die Abgabe im Voraus eingezogen wird, müssen auch Personen, die im Januar wegziehen, die volle Gebühr zahlen. So erging es Martin Hunn, der Anfang Jahr in den Kanton Zürich zog, wo keine Ersatzabgabepflicht besteht. «Das ist doch Behördenwillkür», ärgert er sich. Trotz Reklamation besteht die Gemeinde auf den 100 Franken. Doch nicht jede Gemeinde stellt sich stur, wie eine K-Tipp-Stichprobe zeigt. Bei einem Umzug in eine Gemeinde mit Ersatzabgabe zeigen sich etliche Gemeinden kulant und erlassen die Gebühr, wenn sie anderswo bezahlt wird.
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