Der Tenor lautet in vielen Apotheken gleich: Medikamente sind Mangelware. Besonders prekär ist die Situation bei den Generika. Das sind Nachahmerprodukte von bereits existierenden Medikamenten mit gleichem Wirkstoff. Vorteil: Sie sind viel günstiger als die Originalmedikamente. Nachteil: Sind Generika ausverkauft, müssen Patienten auf teurere Originalprodukte ausweichen.
Seit kurzem müssen sie dafür aber noch mehr bezahlen. Bis Ende 2023 betrug der Selbstbehalt für Originalpräparate in der Grundversicherung 20 Prozent. Der Selbstbehalt ist der Anteil, den Krankenversicherte selber bezahlen müssen.
Selbstbehalt beträgt neu 40 Prozent
Nun hat der Bundesrat den Selbstbehalt beim Kauf von Originalmedikamenten per 1. Januar 2024 auf 40 Prozent angehoben. Bei Generika beträgt der Anteil, den Patienten selber bezahlen müssen, weiterhin 10 Prozent.
Der Branchenverband Intergenerika hat Ende Januar bei insgesamt 122 Generika geprüft, ob sie von den Apotheken zurzeit bestellt werden können. Ergebnis: Problemlos lieferbar sind davon zurzeit nur 57 Generika. Laut Intergenerika sind 63 Nachahmermedikamente in vielen Apotheken zeitweise nicht erhältlich.
Für zwei Originalpräparate sind in der Schweiz gegenwärtig überhaupt keine Generika verfügbar. Dazu gehört das weit verbreitete Medikament Gilenya gegen Multiple Sklerose. Eine einzige Packung dieses Originalpräparats mit 28 Filmtabletten kostet Fr. 1454.05. Zum Vergleich: Der Preis des deutlich günstigeren, aber zurzeit nicht lieferbare Generikums Fingolimod beträgt Fr. 453.70 – das sind über 1000 Franken weniger.
Generika-Mangel bestätigen lassen
Was können Patienten tun, die in der Apotheke statt eines Generikums ein teureres Originalmedikament beziehen müssen? Das Bundesamt für Gesundheit sagt auf Anfrage des K-Tipp: «Für Konsumenten besteht einzig die Möglichkeit der Überprüfung der anschliessenden Krankenkassenabrechnung.» Die Krankenkassen dürften nur den Selbstbehalt des nicht lieferbaren Generikums von 10 Prozent belasten.
Tipp: Patienten sollten sich beim Kauf eines Originalpräparats schriftlich von der Apotheke oder vom Arzt bestätigen lassen, dass kein Generikum verfügbar war.