Wird eine Person zum Beispiel bei einem Unfall getötet, so muss der Verursacher des Unfalls den Angehörigen des Opfers ein Schmerzensgeld zahlen (auch Genugtuung genannt). Deshalb muss eine Autofahrerin, die einen Töfffahrer tötete, dessen Witwe und dessen Kindern ein Schmerzensgeld zahlen.

Der Getötete lebte seit vier Jahren mit ­einer Freundin zusammen – und auch diese erhält eine Genugtuung, entschied das Bundesgericht in ­einem Grundsatzurteil.

Voraussetzung ist ­allerdings, dass das Konkubinat schon einige Jahre gedauert hat und als stabil anzusehen ist.   

Bundesgericht, Urteil 6B_368/2011 vom 2. 2. 2012