Zwei mutmassliche Betrüger konnten sich nicht mehr in ihrem Hotelzimmer sehen lassen, weil die Polizei sie dort erwartete. Sie liessen deshalb ihr Handgepäck von einem Bekannten abholen.



Genau deswegen verurteilte die Zürcher Justizdiesen Bekannten wegen Begünstigung zu 14 Tagen Gefängnis bedingt.



Zu Unrecht, sagt das Bundesgericht. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern der Verurteilte die beiden mutmasslichen Betrüger dem polizeilichen Zugriff entzogen haben so...