Ja. Das Portal DeinDeal agiert nur als Vermittler. Käufer erwerben zwar via Portal einen Gutschein ­einer bestimmten Firma. Doch DeinDeal haftet gemäss den Geschäftsbedingungen nicht dafür, dass der Gutschein auch effektiv eingelöst werden kann. 

Grundsätzlich werden Gutscheine wertlos, wenn der Konkurs über das betreffende Unternehmen ­eröffnet wurde und kein Geld mehr in der Kasse ist, um alle Schulden zu begleichen. Das heisst: DeinDeal-Kunden gehen genauso leer aus, wie wenn sie den Gutschein direkt bei der betreffenden Firma gekauft hätten.

Aber: Bei solchen Geschäften verdient Dein­Deal in der Regel eine ­Provision von mindestens 20 Prozent. In der Vergangenheit hat DeinDeal diese Provision jeweils aus Kulanz den Kunden gutgeschrieben, und zwar als Guthaben auf ihrem jeweiligen Dein-Deal-Konto. Der K-Tipp rät aber: Verlangen Sie bei Dein­Deal eine Auszahlung der Kommission in bar.