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Ja. Das Portal DeinDeal agiert nur als Vermittler. Käufer erwerben zwar via Portal einen Gutschein einer bestimmten Firma. Doch DeinDeal haftet gemäss den Geschäftsbedingungen nicht dafür, dass der Gutschein auch effektiv eingelöst werden kann.
Grundsätzlich werden Gutscheine wertlos, wenn der Konkurs über das betreffende Unternehmen eröffnet wurde und kein Geld mehr in der Kasse ist, um alle Schulden zu begleichen. Das heisst: DeinDeal-Kunden gehen genauso leer aus, wie wenn sie den Gutschein direkt bei der betreffenden Firma gekauft hätten.
Aber: Bei solchen Geschäften verdient DeinDeal in der Regel eine Provision von mindestens 20 Prozent. In der Vergangenheit hat DeinDeal diese Provision jeweils aus Kulanz den Kunden gutgeschrieben, und zwar als Guthaben auf ihrem jeweiligen Dein-Deal-Konto. Der K-Tipp rät aber: Verlangen Sie bei DeinDeal eine Auszahlung der Kommission in bar.
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