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Später geht es auch noch - aber dazu braucht es einen wichtigen Grund. Das war der Fall bei einem Mann, dem erst nach der Scheidung der Verdacht gekommen war, seine Frau sei damals fremdgegangen; da war das Kind schon sieben Jahre alt. Dann liess der Mann auch einen DNA-Test machen, der klar ergab, dass er nicht der Vater ist.
(em)
Bundesgericht, Urteil 5C.113/2005 vom 29.9.2005
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