Will ein Vater gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der leibliche Vater «seines» Kindes ist, muss er diese Anfechtungsklage spätestens fünf Jahre nach der Geburt des Kindes einreichen (siehe K-Tipp 20/05).

Später geht es auch noch - aber dazu braucht es einen wichtigen Grund. Das war der Fall bei einem Mann, dem erst nach der Scheidung der Verdacht gekommen war, seine Frau sei damals fremdgegangen; da war das Kind schon sieben Jahre alt. Dann liess der Mann auch einen DNA-Test machen, der klar ergab, dass er nicht der Vater ist.

(em)

Bundesgericht, Urteil 5C.113/2005 vom 29.9.2005