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Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen bezog Krankentaggelder der Visana. Die Krankenkasse hatte Zweifel an der Krankheit des Versicherten und beauftragte eine Firma damit, ihn zu observieren. Gleichzeitig stellte sie beim Versicherungsgericht St. Gallen ein Gesuch, den Mann mit einem Ortungsgerät überwachen zu dürfen, um seinen Aufenthaltsort zu bestimmen. Das Gericht erlaubte das nicht: Dabei handle es sich um das letzte Mittel zur Überwachung von Versicherten. Die Visana habe nicht nachgewiesen, dass sich der Aufenthaltsort durch die Observation nicht habe feststellen lassen.
Versicherungsgericht SG, Entscheid UV2020/13 vom 21.2.20
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