Inhalt
Ja. Als Mieter von Geschäftsräumen können Sie den laufenden Mietvertrag auf eine Drittperson übertragen. Dem muss der Vermieter zwar schriftlich zustimmen – er darf aber sein Einverständnis nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Ein solcher Verweigerungsgrund könnte zum Beispiel darin bestehen, dass der neue Mieter zu wenig zahlungskräftig ist. Ein anderer: Wenn der Mieter die Absicht hat, die gemieteten Räumlichkeiten völlig zweckentfremdet zu nutzen.
Mit der Zustimmung des Vermieters findet der von Ihnen angestrebte Mieterwechsel statt. Achtung: Sie – als übergebender Mieter – haften aber vorläufig solidarisch mit dem neuen Mieter für den Mietzins. Dieser Zustand dauert bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis ordentlich endet (gemäss Vertrag oder Gesetz), jedoch besteht er für höchstens zwei Jahre.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden