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Ja. Im Ordnungsbussenverfahren besteht zwar grundsätzlich kein Akteneinsichtsrecht, sondern erst in einem allfälligen Strafverfahren. Das Strafverfahren wird eingeleitet, wenn eine Ordnungsbusse nicht innert 30 Tagen bezahlt wird. Einige Kantone gewähren nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung aber einen Blick auf das Beweisfoto.
Im Kanton Basel-Stadt beispielsweise kann man die Radarbilder einsehen, indem man den QR-Code auf dem Bussenzettel einscannt oder im Internet die Ordnungsbussennummer eingibt. In Baselland muss man die Zustellung der Beweisbilder zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem schriftlichen Gesuch beantragen.
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