Gesetz bestraft Studenten
Möchten Studierende von einer Bank einen günstigen Kredit, stossen sie neuerdings auf taube Ohren. Wer noch Kredite gewährt, verlangt happige Zinssätze.
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K-Tipp 16/2003
01.10.2003
Pirmin Schilliger - Redaktion@ktipp.ch
Letztes Jahr gab es immerhin noch ein paar Geldinstitute, die Studenten Kredite zu Vorzugskonditionen anboten. Beispiel Basler Kantonalbank (BKB): Sie gewährte 1 Prozent Zinsvergünstigung (5 % statt 6 %). Die Zinsen konnten zudem bis Studienabschluss kapitalisiert werden.
Noch grosszügiger war die Zürcher Kantonalbank (ZKB) mit dem Bildung-plus-Kredit. Der Zinssatz lag zuletzt bei 4,75 Prozent. Auszubildende konnten bis zu 40 000 Franken aufnehmen. Die Konditionen für die ers...
Letztes Jahr gab es immerhin noch ein paar Geldinstitute, die Studenten Kredite zu Vorzugskonditionen anboten. Beispiel Basler Kantonalbank (BKB): Sie gewährte 1 Prozent Zinsvergünstigung (5 % statt 6 %). Die Zinsen konnten zudem bis Studienabschluss kapitalisiert werden.
Noch grosszügiger war die Zürcher Kantonalbank (ZKB) mit dem Bildung-plus-Kredit. Der Zinssatz lag zuletzt bei 4,75 Prozent. Auszubildende konnten bis zu 40 000 Franken aufnehmen. Die Konditionen für die erst nach Studienabschluss fällige Rückzahlung waren zudem sehr vorteilhaft.
Im Moment laufen bei der ZKB noch knapp 500 solcher Kredite mit einer Gesamtsumme von 10 Millionen Franken. Seit Anfang 2003 hat die ZKB den Bildungplus-Kredit aber nicht mehr im Angebot. Und die BKB hat die vergünstigte Kreditvergabe zum gleichen Zeitpunkt gestrichen.
Kredit-Rückzahlung innert drei Jahren
Beide Banken begründen diesen Rückzieher mit der Einführung des revidierten Konsumkreditgesetzes (KKG). «Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen die Kreditvergabe an Studierende nicht mehr zu», erklärt Denise Schneeberger, Sprecherin der ZKB.
Entscheidender Punkt: Bei Barkrediten - egal welcher Art - muss die Rückzahlung laut KKG innerhalb von drei Jahren erfolgen. Dieses Kriterium ist bei Bildungskrediten, die innerhalb von fünf bis zehn Jahren zurückgezahlt werden, nicht erfüllt.
Aus dem gleichen Grund erhalten Studierende bei der ZKB keinen konventionellen Klein- oder Privatkredit mehr. Bei UBS, Migrosbank und Postfinance sind die Türen ebenfalls verschlossen. Bei der Credit Suisse bleibt ein kleiner Spalt offen: Werkstudenten, also solche mit geregeltem Einkommen, erhalten einen ganz normalen Privatkredit. Haken: Je nach Kreditwürdigkeit liegt der Zins zwischen 10 und 12,5 Prozent.
Und die Raiffeisenbanken gewähren Studenten in der Regel Kredite nur noch gegen Vermögenswerte. Je nach Sicherheit liegen die Zinsen zwischen 4 und 9 Prozent. ZKB-Sprecherin Schneeberger stellt klar: «Wir empfehlen den Studierenden, alle Stipendienwege auszuschöpfen oder ein Darlehen bei Verwandten oder Freunden aufzunehmen.»
Folglich sind die kantonalen Stipendienstellen die erste Adresse. Die Stipendiengesetze der Kantone gehen aber davon aus, dass eine Ausbildung in erster Linie von den Eltern finanziert werden muss. Massgebend für Stipendien und Darlehen sind deshalb Einkommen und Vermögen der Eltern, die Anzahl der in Ausbildung stehenden Kinder und die Frage, ob ein Student weiterhin bei den Eltern wohnen kann. Die Statistik des Kantons Bern zum Beispiel zeigt: Vier Fünftel der Stipendien kommen Personen zugute, deren Eltern unter 50 000 Franken Einkommen haben.
Günstigere Zinsen bei den Kantonen
Die Konditionen bei kantonalen Studiendarlehen, die anstelle von Stipendien oder in Ergänzung gesprochen werden, sind weit besser als bei Kleinkrediten der Banken. Im Kanton Luzern zum Beispiel gilt: Erst ein Jahr nach Abschluss der Ausbildung wird ein Zins fällig, der auf dem aktuellen Hypozins (jetzt 3,25 %) basiert. Auch die Rückzahlungsfrist beginnt mit dem Ende des Studiums und dauert zehn Jahre.
Eine wichtige Rolle spielen zudem zahlreiche Stiftungen und Fonds, die für bestimmte Ausbildungen Gelder zur Verfügung stellen. Unterstützung für Studierende gibts allenfalls auch von der Wohn- oder Bürgergemeinde. Auskunft erteilen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen. In einigen Kantonen - etwa in Bern - existieren sogar Fonds für Härtefälle, die durch die strikte Anwendung des Stipendiengesetzes entstehen können.
Wichtige Web-Adressen
- www.crus.ch/mehrspr/aus/stip/Stellen.html:
Links zu den kantonalen Stipendienstellen.
- www.projuventute.ch:
Handbuch «Ausbildung - wer hilft bei der Finanzierung?» für Fr. 19.80 zum Bestellen. Mit Adressen von privaten Fonds und Stiftungen sowie nützlichen Tipps für den Umgang mit Stipendienstellen.
- www.admin.ch/edmz: Stiftungsverzeichnis.
- www.unibe.ch/funding_.html:
Informative Datenbank zu Stiftungen und Fonds.
- www.beruf.ch: Hier kann man sich die Ausbildungskosten berechnen lassen.