Gesucht: Reise nach Kenya - Gefunden: SMS-Abo
Wer an SMS-Wettbewerben teilnimmt, riskiert, ungewollt ein Abo zu lösen. Dasselbe gilt beim Bestellen von Klingeltönen oder Logos per SMS.
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K-Tipp 10/2004
19.05.2004
Patrick Gut - pgut@ktipp.ch
Gewinne Sofort-Preise!» Mit diesen Worten wirbt die Firma Activad in der Coopzeitung für ihren SMS-Wettbewerb.
Zu gewinnen gibts unter anderem zwei Reisen nach Kenya vom Afrika-Spezialisten African Safari Club. Teilnehmende werden aufgefordert, eine SMS mit dem Inhalt «Start Winner» an die Nummer 963 zu senden. Das hat auch Lotte Wymann aus Riehen BS gemacht. Kurz darauf erhielt sie eine SMS mit einer Codenummer zurück. Diese musste sie auf einer Website eintippen. Wymann gew...
Gewinne Sofort-Preise!» Mit diesen Worten wirbt die Firma Activad in der Coopzeitung für ihren SMS-Wettbewerb.
Zu gewinnen gibts unter anderem zwei Reisen nach Kenya vom Afrika-Spezialisten African Safari Club. Teilnehmende werden aufgefordert, eine SMS mit dem Inhalt «Start Winner» an die Nummer 963 zu senden. Das hat auch Lotte Wymann aus Riehen BS gemacht. Kurz darauf erhielt sie eine SMS mit einer Codenummer zurück. Diese musste sie auf einer Website eintippen. Wymann gewann nichts, die Sache schien für sie damit erledigt. In der Folge erhielt die Wettbewerbsteilnehmerin allerdings unaufgefordert weitere SMS mit neuen Codenummern. Für jedes dieser eingehenden SMS wurden ihr 90 Rappen verrechnet. «Ich fühle mich betrogen», empört sie sich.
«Ich will die Konsumenten keinesfalls ausnehmen», sagt Dennis Gerolymatos, Inhaber von Wettbewerbsveranstalter Activad: «Im Inserat gibt es genügend Hinweise darauf, dass der Kunde ein Abonnement löst.» Er werde das nächste Inserat «noch klarer» formulieren. Tatsache ist: Selbst wer das Kleingedruckte genau studiert, merkt kaum, dass er künftig immer wieder kostenpflichtige SMS erhalten wird, also quasi ein Abo löst.
Dabei gilt: Eine SMS mit dem Inhalt «Start Stichwort» (in diesem Fall Winner) ist nur eine von verschiedenen Varianten, wie man sich möglicherweise ungewollt ein Abo löst. Häufig ist nicht einmal ein besonderes Startwort notwendig. Wer von einem solchen Angebot Gebrauch macht, tut gut daran, die Fussnoten genau zu lesen. Insbesondere muss man sich das Stoppwort merken, mit dem man das Abo kündigen kann. Das gilt für Wettbewerbe genauso wie für die Bestellung von Klingeltönen, Logos und Spielen.
So findet man raus, wer dahinter steckt
Wer übrigens herausfinden will, welcher Anbieter hinter einer Kurznummer steckt, kann per SMS an die entsprechende Nummer das Wort «Info» senden. Die Antwort folgt per SMS (gratis). Im Internet gibt es zudem eine Liste unter www. com2b.ch/shortids oder unter: http://img.orange.ch/ static/Content/documents/ General/Help/sms_partners. pdf.
Beschwerdebrief innerhalb von 30 Tagen
So gehen Sie vor, wenn Sie mit der Verrechnung von SMS-Wettbewerben, Logos oder Klingeltönen nicht einverstanden sind:
1. Reklamieren Sie innert 30 Tagen schriftlich bei Ihrem Mobilfunkanbieter (Orange, Sunrise oder Swisscom Mobile). Begründen Sie, weshalb Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind. Zum Beispiel: Ein SMS-Dienst hat seine Preise falsch oder unklar angegeben; es war nicht erwähnt, dass man ein Abo löst und dadurch wiederholt kostenpflichtige SMS erhält. Daher ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Verlangen Sie einen Einzahlungsschein über den unbestrittenen Teil Ihrer Handy-Rechnung.
2. Bei solchen Problemen sind die Telefongesellschaften unterschiedlich hilfsbereit. Während Swisscom Mobile die Einzelfälle abklärt, verweisen Orange und Sunrise auf die Anbieter der SMS-Dienste. Man müsse sich direkt mit diesen einigen.
3. So oder so: Falls Sie mit dem Anbieter des SMS-Dienstes keine Einigung erzielen, kommt es zu Mahnungen. Im schlimmsten Fall droht, dass man Ihnen das Handy sperrt und den Vertrag aufkündigt. Wegen vorzeitiger Vertragsauflösung verrechnen Mobilfunkanbieter zudem eine Strafgebühr (rund 300 Franken).