Inhalt
In den EU-Ländern gilt seit Anfang Mai für Nahrungsmittelhersteller, Restaurants und Imbissstände eine neue Acrylamid-Verordnung. Der Stoff bildet sich vor allem beim Backen, Frittieren oder Rösten von stärkehaltigen Lebensmitteln wie Pommes Frites und Brot. Er steht im Verdacht, krebserregend zu sein und das Erbgut zu schädigen. Mit der Verordnung will die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit den Bräunungsgrad und damit den Gehalt von Acrylamid im Essen möglichst tief halten. Die Empfehlungen:
Frittieren: Die Temperatur der Fritteuse möglichst tief stellen, im Idealfall unter 170 Grad. Denn Acrylamid entsteht schon bei Temperaturen ab 120 Grad. Ab 170 Grad steigt der Gehalt laut der EU-Behörde noch einmal sprunghaft an.
Backen: Im Backofen sollte man bei Umluft 180 Grad nicht überschreiten, bei Ober-/Unterhitze 200 Grad.
Lagerung: Kartoffeln sollte man bei mindestens sechs Grad lagern. Bei tieferen Temperaturen verändert sich die Stärkestruktur der Knollen derart, dass beim späteren Erhitzen zusätzlich Acrylamid entsteht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden