Unvollständige oder falsche Angaben im Gesundheits-Fragebogen haben böse finanzielle Konsequenzen: Die Pensionskasse darf die überobligatorische Rente bei Invalidität verweigern.

Und das Bundesgericht ist in diesem Punkt unnachgiebig, wie der neuste Fall zeigt: Ein Mann verschwieg Arztbesuche und einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, obwohl im Fragebogen auch explizit nach stationären Behandlungen gefragt wurde.

Der Mann argumentierte, es sei nur eine Essstörung gewesen, und er sei damals, als er den Fragebogen ausfüllte, voll arbeitsfähig gewesen. Doch das nützte ihm nichts.

Bundesgericht, Urteil 9C_194/2008 vom 6. 10. 2008