Hat eine Ehe zehn Jahre oder länger gedauert, gilt sie als «lebensprägend». Bei sehr unterschiedlichen Einkommen der Geschiedenen kann dies zur Alimentenpflicht des wirtschaftlich stärkeren Teils führen – auch wenn ein Paar keine Kinder hat.

Dies wollte ein Mann umgehen mit dem ­Argument, seine Frau sei wegen einer Krankheit IV-Bezügerin gewesen. Sie hätten keine gemeinsamen Hobbys gehabt, seien nur einmal gemeinsam in die Ferien verreist, und sie hätten von ­Anfang an getrennte Schlafzimmer gehabt und keinen Sex.

Der Mann muss trotzdem zahlen. Das Bundesgericht sagt, die Frau habe bei der Heirat ­ihren Job aufgegeben und dann im Geschäft des Ehemannes mitgeholfen. Und im Übrigen hätten die Partner die klassische Aufgabenteilung ­vereinbart und damit auch eine «ökonomische Gemeinschaft» gebildet.   

Bundesgericht, Urteil 5A_856/2011 vom 24. 2. 2012