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04.04.2012
Hat eine Ehe zehn Jahre oder länger gedauert, gilt sie als «lebensprägend». Bei sehr unterschiedlichen Einkommen der Geschiedenen kann dies zur Alimentenpflicht des wirtschaftlich stärkeren Teils führen – auch wenn ein Paar keine Kinder hat.
Dies wollte ein Mann umgehen mit dem Argument, seine Frau sei wegen einer Krankheit IV-Bezügerin gewesen. Sie hätten keine gemeinsamen Hobbys gehabt, seien nur einmal gemeinsam in die Ferien verreist, und sie hätten von Anfang an getrennte Schlafzimmer gehabt und keinen Sex.
Der Mann muss trotzdem zahlen. Das Bundesgericht sagt, die Frau habe bei der Heirat ihren Job aufgegeben und dann im Geschäft des Ehemannes mitgeholfen. Und im Übrigen hätten die Partner die klassische Aufgabenteilung vereinbart und damit auch eine «ökonomische Gemeinschaft» gebildet.
Bundesgericht, Urteil 5A_856/2011 vom 24. 2. 2012
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