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Nein. Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es nicht. Verträge sind grundsätzlich verbindlich und einzuhalten. Ein Widerrufsrecht haben Konsumenten nur ausnahmsweise:
- Sie haben zum Beispiel ein siebentägiges Rücktrittsrecht bei sogenannten Haustürgeschäften, die am Wohnort, am Arbeitsplatz, auf öffentlichem Grund oder an einer Werbeveranstaltung abgeschlossen werden (und bei denen der Warenwert höher als 100 Franken ist). Bei Käufen an Messen gibt es aber kein Rücktrittsrecht. Und auch nicht bei Versicherungsabschlüssen.
- Leasingverträge können Konsumenten ebenfalls innerhalb von sieben Tagen widerrufen (siehe K-Tipp 18/2013).
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