Nein. Es gibt nur eine juristisch unverbindliche Richtschnur des zuständigen Bundesamts für Sozialversicherung (BSV). Sie besagt: In einfachen Fällen sollte die Rückerstattung in spätestens einem Monat erfolgt sein. Bei komplexeren Rechnungen, bei denen die Kasse zusätzliche Abklärungen treffen muss, darf es gemäss BSV länger dauern.

Und hier die Tipps für Versicherte, die lange auf ihr Geld warten müssen:

- Fragen Sie bei der Kasse schriftlich nach dem Grund für die Verzögerung.

- Falls Sie keine befriedigende Antwort erhalten oder Ihre Nachfragen über längere Zeit nichts fruchten, können Sie sich an den Ombudsman der sozialen Krankenversicherung in Luzern wenden (Adresse: Morgartenstrasse 9, 6003 Luzern).

- In gravierenden Fällen - wenn alles andere nichts nützt - sollte man den Fall dem BSV zur Kenntnis bringen. Das Aufsichtsamt schreitet ein, falls sich entsprechende Mitteilungen häufen. Das war beispielsweise bei der Supra der Fall.

- Falls Sie lange auf die Rückerstattung durch die Kasse warten müssen, können Sie Ihrerseits Ärzte und Spitäler um Geduld beziehungsweise um eine verlängerte Zahlungsfrist bitten.

- Ihre Prämien müssen Sie trotzdem zahlen.

(em)