Ja. Falls die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag auf Einbezug des Risikos «einfacher Diebstahl auswärts» hätte ablehnen wollen, hätte sie Ihnen spätestens 14 Tage nach Ihrem Antrag Bescheid geben müssen. Keine Antwort heisst also, dass der Antrag angenommen ist.

Tipp: Schicken Sie ein Schreiben mit solchen gewünschten Deckungsänderungen immer eingeschrieben, damit sich die Versicherung nicht nachträglich mit dem Argument herausreden kann, sie habe den Antrag nicht erhalten.

Solche Änderungen ohne Bestätigung gelten aber nur dort, wo ein bereits bestehender Versicherungsvertrag verlängert oder der Deckungsbereich abgeändert werden soll.

Wer jedoch einen neuen Versicherungsvertrag abschliessen oder die Versicherungssumme erhöhen will, ist in der Regel erst versichert, wenn ihm dies von der Gesellschaft schriftlich bestätigt wurde.

(ch)