Ja. Stirbt das Kind bei der Geburt oder wird es tot geboren, erhält die Mutter Taggelder, sofern die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Grund: Nach der aktuellen medizinischen Praxis gelten Entbindungen vor der 23. Schwangerschaftswoche als Fehlgeburten oder Abtreibungen.

Kommt das Kind lebensfähig auf die Welt, spielt die Dauer der Schwangerschaft keine Rolle. Die Mutter hat auf jeden Fall Anspruch auf Leistungen aus der Mutterschaftsversicherung.

Für einen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung müssen Frauen vor der Geburt des Babys mindestens neun Monate lang in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang erwerbstätig gewesen sein. Die Höhe des Taggeldes beträgt - 14 Wochen lang - 80 Prozent des letzten Lohnes; mehr als 172 Franken pro Tag gibt es aber nicht.

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