Interdiscount hält in den Teilnahmebedingungen zu einem Gewinnspiel fest, dass sie die Daten des Hauptgewinners – Name, Bild, Stimme, bio­grafische Daten – «in jedem beliebigen Medium weltweit» veröffentlichen dürfe. Zudem habe die Person bei der Preisübergabe die zur Verfügung gestellten Kleider, Accessoires und «andere Werbemittel» zu tragen.

K-Tipp-Leser Silvio Neuenschwander aus Hinwil ZH: «Hier wird man zum Freiwild der Werbe-Industrie.»     (dj)