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23.08.2011
Interdiscount hält in den Teilnahmebedingungen zu einem Gewinnspiel fest, dass sie die Daten des Hauptgewinners – Name, Bild, Stimme, biografische Daten – «in jedem beliebigen Medium weltweit» veröffentlichen dürfe. Zudem habe die Person bei der Preisübergabe die zur Verfügung gestellten Kleider, Accessoires und «andere Werbemittel» zu tragen.
K-Tipp-Leser Silvio Neuenschwander aus Hinwil ZH: «Hier wird man zum Freiwild der Werbe-Industrie.» (dj)
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