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04.06.2013
Ja. In der Schweiz gilt das Lohngleichheitsgebot nur zwischen Männern und Frauen. Lohnunterschiede zwischen Angestellten des gleichen Geschlechts sind keine gesetzlich verbotene Diskriminierung. Mit anderen Worten: Die Lohnhöhe ist Verhandlungssache.
Werden aber Männer und Frauen unterschiedlich behandelt, sieht es anders aus. Falls ein Arbeitgeber für gleichwertige Arbeit bei gleicher Qualifikation unterschiedliche Löhne zahlt, gilt: Kann der Arbeitgeber den Lohnunterschied nicht objektiv mit unterschiedlicher Ausbildung, Erfahrung, Leistung oder Verantwortung begründen, können die benachteiligten Angestellten den gleichen Lohn einklagen. Der Anspruch ist für die letzten fünf Jahre gerichtlich durchsetzbar.
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