Georg Coblentz aus ­Luzern weiss, worauf es beim Paketimport ankommt. Deshalb teilte er seine Bestellung bei einem deutschen CD-Händler auf. So erhielt er zwei ­identische Pakete: gleicher Absender, gleiche Grösse, gleiches Gewicht und gleicher Warenwert – jeweils € 45.29 inkl. Verpackung und Porto. Das sind umgerechnet rund Fr. 55.–. Damit blieb er unter der ­Abgabe-Freigrenze von Fr. 62.50. Die Verzollung hätte also gratis sein müssen.

Beim Empfang des ersten Pakets musste Cob­lentz dem Pöstler aber Fr. 19.80 bezahlen. Nach Auskunft der Post hatte es der Absender versäumt, auf die Begleitpapiere den Vermerk «Porto inklusive» aufzudrucken. So nahm die Post an, dass das Porto im Warenwert nicht eingerechnet sei. Und weil auf dem ­Paket keine Briefmarken klebten, ging die Post einfach davon aus, das Porto habe Fr. 9.– gekostet. Mit dieser Pauschale arbeitet sie bei Paketen bis 2 kg stets, wenn sich die Höhe des Portos nicht ermitteln lässt.

Damit stieg der Warenwert auf Fr. 64.–. Und damit über die Freigrenze. Deshalb musste Coblentz Fr. 13.65 für die Verzollung zahlen – wobei der Post noch ein Rechenfehler unterlief – und Fr. 6.15 für die Mehrwertsteuer. Ins­gesamt also Fr. 19.80.

Das zweite Paket traf zwei Tage später ein – abgabefrei. Laut der Post handelte es sich um ­einen Fehler. Auch hier hätte sie nach eigenen Angaben Fr. 19.80 verlangen sollen.

Tipp: Teilen Sie dem Verkäufer mit, dass er auf den Begleitpapieren auch die Kosten für Verpackung und Porto ausweisen muss. Nur so können Sie ver­meiden, dass Ihnen die Post unnötige Gebühren belastet.