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Ein Baselbieter verspielte in einem ausländischen Internetcasino 0,25 Bitcoin im Wert von 10'000 Franken. Später forderte er den Einsatz zurück. Er argumentierte, das Casino habe keine Bewilligung für einen Betrieb in der Schweiz. Er hätte sein Geld nicht verspielt, wenn sich das Casino an das Gesetz gehalten hätte.
Damit kam er nicht durch. Das Kantonsgericht wies die Klage ab. Begründung: Der Mann habe den Einsatz selbstverschuldet verspielt. Es sei allgemein bekannt, dass bei Glücksspielen meistens die Bank gewinne.
Kantonsgericht BL, 410 23 319 vom 16.4.2024
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