Eine Firma baute bei den Serviceautos ihrer Aussendienstmitarbeiter ein GPS-Ortungssystem ein. Dies ist grundsätzlich erlaubt, sagt das Bundesgericht, wenn eine Firma kontrollieren will, ob die Mitarbeiter effektiv dort waren, wo sie sein mussten.



Allerdings: Es darf keine lückenlose Überwachung sein, bei der jederzeit sofort festzustellen ist, wo sich das Fahrzeug gerade befindet. Vielmehr darf der Arbeitgeber nur am Abend bzw. im Nachhinein eine Kontrolle machen. Unzulässig ...