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K-Tipp 09/2008
05.05.2008
Invalide Väter oder Mütter erhalten von der Invalidenversicherung (IV) auch eine IV-Kinderrente für Kinder unter 18 Jahren. Ist das Kind noch in Ausbildung, fliesst die Rente bis zum Abschluss der Ausbildung, aber längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Was aber ist eine «Ausbildung»? Das Bundesgericht setzt einen «systematischen, strukturierten Lehrgang» voraus. Das war im konkreten Fall nicht gegeben: Der Sohn absolvierte ein unbezahltes Praktikum bei einer Filmproduktionsfirma, und das Bundesgericht vermisste hier «eine bestimmte Form von Lehrplan und ein Mindestmass an schulischer Infrastruktur».
Bundesgericht, Urteil 9C_223/2008 vom 1. 4. 2008
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