Inhalt
Nein. «Das Betreten von Wald und Weide» ist im Prinzip «jedermann gestattet», steht im Zivilgesetzbuch. Im Grunde dürfen Eigentümer ihr Eigentum auch nicht einzäunen. Eine Einzäunung ist nur dann zulässig, wenn zum Beispiel ein Bauer sein Vieh auf diese Weise am Davonlaufen hindern will. Für Sie als Wintersportler bedeutet dies, dass Sie auch über Zäune steigen dürfen.
Es kann allerdings sein, dass die Gemeinde Zutrittsverbote für gewisse Gegenden erlassen hat. Diese müssten Sie beachten.
Buchtipp
Hausbesitzer finden im «Saldo»-Ratgeber «Die Rechte der Nachbarn» die Rechtsgrundlagen, die unter Nachbarn gelten. Bestellen Sie das Buch (132 Seiten, Fr. 27.–) auf www.ktipp.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden