Christina Franz aus Ittigen BE war Mitte Februar in die norditalienische Stadt Modena gereist. Nach ihrer Rückkehr litt sie an Husten und befürchtete, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben. Sie meldete sich daher beim Bürgerspital Solothurn für einen Coronatest.
Ein Arzt befragte sie, machte einen Coronaabstrich – und entnahm zusätzlich Blut für einen Grippetest. Der ganze Test dauerte rund 20 Minuten. Nach zwei Tagen erhielt Franz Bescheid: Beide Tests fielen negativ aus. Vom Spital bekam sie eine Rechnung für den Grippetest in der Höhe von 530 Franken. Die Bernerin erschrak und verlangte vom Spital eine Erklärung.
Falscher Tarif in Rechnung gestellt
Das Spital behauptete, die Rechnung sei korrekt. Für eine «kleine Untersuchung durch den Facharzt» stellte es 50 Franken in Rechnung. Der Grippetest kostete 216 Franken. Für die Auswertung über Nacht kamen weitere 60 Franken dazu. Das Spital hätte den Test auch erst am folgenden Tag auswerten können. Die Blutentnahme wurde der Patientin zudem separat mit fast 20 Franken in Rechnung gestellt.
Entnimmt der Arzt die Probe, ist die Leistung jedoch in der Gebühr für die Konsultation enthalten. Zudem hat das Spital hat einen zu hohen Taxpunktwert für die ärztliche Leistung angewandt. Dieser ist auf der Rechnung bei der Abkürzung «TPW AL» zu erkennen. Zur Anwendung kam der Tarif von Fr. 1.20 für Personen ohne Krankenkasse – richtig wären Fr. –.89.
Das Spital räumte auf Anfrage des K-Tipp ein, den falschen Taxpunktwert angewandt zu haben, und änderte die Rechnung auf rund 420 Franken. Im Übrigen sei sie aber korrekt.
Gut zu wissen: Ein Coronatest ist in der Regel für die Getesteten nicht mit Kosten verbunden. Konkret: Der Bund zahlt für den Coronatest maximal 156 Franken: 106 Franken für die Laboranalyse und 50 Franken für die ärztliche Leistung wie das Arzt-Patienten-Gespräch, die Probeentnahme, das Schutzmaterial sowie die Übermittlung des Testergebnisses an die getestete Person.
Für die Übernahme der Kosten müssen folgende Testkriterien erfüllt sein: Betroffene haben Symptome wie Atembeschwerden (etwa Husten, Halsschmerzen oder Kurzatmigkeit), Fieber ohne andere Ursache, plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Verwirrtheit und Verschlechterung des Allgemeinzustands bei Älteren (ohne andere Ursache).
Ein Test auf Kosten des Bundes ist zudem möglich, wenn jemand engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte und unter behördlicher Quarantäne steht. Auch wer die Meldung eines Kontakts mit einem Covid-19-Fall über die Swisscovid-App erhalten hat, kann sich auf Staatskosten testen lassen.
Wer keine Symptome hat, zahlt selber
Wer ohne Symptome einen Coronatest machen lässt, muss ihn selber zahlen. Verlangt ein Arbeitgeber den Abstrich, ist er verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.