Ein Mann fuhr durch eine zweispurige Einbahnstrasse. Auf der linken Fahrbahn hielt ein Polizeifahrzeug vor einem Fussgängerstreifen, um eine Fussgängerin passieren zu lassen. Der Mann sah die Frau sehr spät. Als diese auf dem Zebrastreifen ihren Gang verlangsamte, fuhr der Fahrer weiter - obwohl er nicht schnell unterwegs war und noch hätte anhalten können.

Dieses Verhalten stuft das Bundesgericht als grobe Verletzung der Verkehrsregeln ein. Dafür gibt es Gefängnis oder Busse sowie einen Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten (bis Ende 2004 von einem Monat).

Er habe angenommen, das Polizeifahrzeug habe aus dienstlichen Gründen angehalten, gab der Fahrer zur Verteidigung an. Das nützte ihm nichts.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 6S.265/2005 vom 1. 12. 2005