Daniel Scheidegger und sein Bruder Roman wohnen im Kanton Basel-Landschaft. Im Sommer 2023 hatten sie den Tod ihrer Mutter zu beklagen. Sie waren die alleinigen Erben. Die Mutter hatte unter anderem Guthaben bei der UBS hinterlassen.
Am 13. September legten die Brüder der Bank den Erbschein vor. Die UBS verlangte von ihnen, in der Filiale in Binningen BL eine Kopie ihrer Identitätskarten machen zu lassen. Dort vereinbarten die Erben, dass die UBS einen Teil des verbliebenen Guthabens ausbezahlt.
Zugriff aufs Konto mehrfach verweigert
Zwei Konten mit einigen Tausend Franken wollten die Brüder für Rechnungen behalten, die sie nach dem Tod der Mutter begleichen mussten. Das sei kein Problem, hiess es seitens der Bank: Die Brüder sollten innert Kürze auf diese Konten zugreifen können.
Doch über einen Monat lang passierte nichts. Die Brüder fragten mehrmals erfolglos nach. Schliesslich meldete sich die UBS: Nicht die Filiale in Binningen sei zuständig, sondern eine zentrale Erbenabteilung in Zürich. Mitte November zahlte diese wie vereinbart einige Tausend Franken aus. Zugang zum Konto für die laufenden Zahlungen erhielten die Scheideggers jedoch nicht.
Im Dezember verlangte die UBS weitere Dokumente. Die Brüder Scheidegger unterschrieben und retournierten der Bank die Unterlagen. Statt Zugang zum Konto erhielten sie Mitte Februar aber erneut eine Aufforderung zur «Vervollständigung der Unterlagen». Sie sollten dafür bei einer UBS-Filiale vorsprechen.
Daniel und Roman Scheidegger blieben hartnäckig und insistierten bei der Er-benabteilung der UBS in Zürich. Erst am 19. Februar, über fünf Monate nach Vorlage aller Dokumente, konnten sie vom Konto ihrer verstorbenen Mutter Zahlungen vornehmen.
Immer wieder fehlten angeblich Dokumente
Auch ein K-Tipp-Leser aus dem Aargau musste nach dem Tod seines Vaters im letzten Jahr monatelang auf die Auszahlung des Erbes durch die UBS warten. Neben ihm waren seine Mutter und zwei Geschwister erbberechtigt. Sie alle suchten im April Filialen der UBS in ihrer näheren Umgebung auf und legten dort Erbschein und Identitätskarten vor. Die Dokumente wurden in den Filialen Bülach ZH und Lenzburg AG eingescannt.
Dann vergingen Wochen. Auf Nachfrage beschied die Bank den Erben, dass Unterlagen fehlten. Einmal galt dies für den Erbschein und mehrfach für Identitätskarten – obwohl diese bereits erfasst worden waren. Ende Mai mussten die Erben die Unterlagen erneut in einer UBS-Filiale einscannen lassen. Vier Wochen danach hiess es wieder, dass eine ID-Kopie fehle. Gegenüber den Erben begründete die UBS die Verzögerung damit, ein zuständiger Mitarbeiter sei in der Rekrutenschule. Erst Ende Juni zahlte die Bank das Geld aus.
«Keine generellen Mängel im Prozess»
Auf Nachfrage des K-Tipp entschuldigte sich die UBS bei den Betroffenen für die entstandenen Verzögerungen. Sie begründete diese nicht. Warum mussten die Erben wiederholt die gleichen Dokumente einreichen? Warum gingen offenbar Unterlagen bei der Bank verloren? Dazu äussert sich die UBS nicht. Sie hält bloss fest: Es gebe «keine generellen Mängel im Prozess».
Das müssen Erben bei Bankkonten beachten
- Eine Bank kann die Herausgabe von Geld vom Konto einer verstorbenen Person verweigern, bis ein Erbschein vorliegt. Es reicht nicht, ein Testament vorzuweisen.
- Den Erbschein erhalten Erbberechtigte auf Antrag frühestens einen Monat nach Testamentseröffnung von der zuständigen Behörde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Liegt kein Testament vor, erhalten Erbberechtigte den Erbschein nach Ablauf der Frist für die Erbausschlagung (3 Monate). Ausnahme: Alle Erben erklären ausdrücklich und schriftlich, dass sie das Erbe annehmen.
- Es ist möglich, vor dem Tod eine Vollmacht zu erstellen, die über den Tod hinaus gültig ist. Banken müssen sich aber nicht unbedingt daran halten. Alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft können eine solche Vollmacht jederzeit widerrufen.
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