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K-Tipp
02.04.2014
Letzte Aktualisierung:
29.08.2022
29.08.2022
Nein, ausser Sie behalten das Haus. Die Grundstückgewinnsteuer fällt auf dem beim Verkauf des Hauses anfallenden Gewinn an. Offenbar ist er in Ihrem Fall relativ hoch.
Nein, ausser Sie behalten das Haus. Die Grundstückgewinnsteuer fällt auf dem beim Verkauf des Hauses anfallenden Gewinn an. Offenbar ist er in Ihrem Fall relativ hoch.
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