Nein. Diese Regelung tritt sicher nicht auf Anfang 2010 in Kraft. Richtig ist zwar, dass der Nationalrat die neue Bestimmung am 9. September beschlossen hat. Sie muss aber auch noch den Ständerat passieren, und das geschieht voraussichtlich erst in der Wintersession (ab 23. November).

Das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt: «Falls auch der Ständerat diesem Vorschlag zustimmte, müsste auf jeden Fall mit einer Übergangsbestimmung festgelegt werden, ab wann die neuen Verträge gelten würden.» Offen ist auch noch, ob Versicherte während dieser «Sperrfrist» die Kasse wechseln dürfen oder nicht.

Sie müssen also nicht befürchten, dass Sie auf Anfang 2010 drei Jahre lang an Ihre hohe Wahlfranchise gebunden sind. Sie können demnach abwarten. Vier Details dazu:

  • Die «normale» Jahresfranchise in der obligatorischen Grundversicherung liegt für Erwachsene auch nächstes Jahr bei 300 Franken. Die freiwilligen Wahlfranchisen betragen 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken.
  • Höhere Wahlfranchisen sind freiwillig. Keine Kasse darf Sie dazu zwingen, eine höhere Franchise als 300 Franken zu wählen. Vorsicht: Einige Kassen versuchen mit allerlei Tricks immer wieder, ihren Kunden höhere Franchisen unterzujubeln. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
  • Falls Sie eine höhere Jahresfranchise haben und diese auf Anfang 2010 herabsetzen möchten, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen: Der Brief muss am 30. November eingetroffen sein.
  • Falls Sie umgekehrt die Franchise erhöhen wollen, können Sie dies der Kasse auch noch im Dezember mitteilen.