Günstiger ins Einerzimmer
Für viele Spitalversicherte steigen die Prämien für die private oder halbprivate Abteilung ins Unbezahlbare. Doch ein Wechsel in die günstigere Hotelversicherung ist oft unmöglich.
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K-Tipp 3/2005
09.02.2005
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Die Prämie ist happig: Jeden Monat zahlt die 85-jährige Silvia Zaugg aus Basel 540 Franken für ihre Spitalzusatzversicherung «halbprivate Abteilung». Für dieses Geld leistet sie sich bei der Helsana eine der klassischen Kombinationen der herkömmlichen Spitalversicherung: den Aufenthalt im Zweierzimmer sowie die freie Arztwahl bzw. die Behandlung durch den Chefarzt.
Dazu gibt es eine günstige Alternative - die so genannte Hotel- oder Spitalzimmerversicherung; bei der Helsan...
Die Prämie ist happig: Jeden Monat zahlt die 85-jährige Silvia Zaugg aus Basel 540 Franken für ihre Spitalzusatzversicherung «halbprivate Abteilung». Für dieses Geld leistet sie sich bei der Helsana eine der klassischen Kombinationen der herkömmlichen Spitalversicherung: den Aufenthalt im Zweierzimmer sowie die freie Arztwahl bzw. die Behandlung durch den Chefarzt.
Dazu gibt es eine günstige Alternative - die so genannte Hotel- oder Spitalzimmerversicherung; bei der Helsana heisst sie Albergo. Wer so versichert ist, zahlt nur noch den Aufenthalt im Einer- oder Zweierzimmer (je nach Wunsch), die medizinische Behandlung hingegen ist gleich wie bei «gewöhnlichen» Versicherten auf der allgemeinen Abteilung.
Silvia Zaugg würde die Monatsprämie der Spitalzimmerversicherung für das Zweierzimmer Fr. 81.60 kosten, für das Einerzimmer Fr. 117.40.
Und genau auf diese Versicherung wollte sich Silvia Zaugg herabstufen lassen. «Das wird kein Problem sein», dachte sie, «es ist ja eine Zwischenlösung von Halbprivat und Allgemein und somit nur ein halber Schritt nach unten.»
Doch die Helsana machte sehr wohl ein Problem daraus. «Wir können Ihnen diesen Wechsel nicht mehr gewähren», heisst es im Absagebrief vom November 2004, das Höchsteintrittsalter sei auf 70 Jahre beschränkt. Was nicht im Brief steht: Für den Wechsel in die Albergo-Versicherung wäre gleichzeitig auch eine Gesundheitsprüfung vorgenommen worden - und die hätte die betagte Frau kaum bestanden.
Meist hohe Eintrittshürden
Der Hintergrund: Die Krankenkassen betrachten die Hotelversicherung - falls sie sie überhaupt im Angebot haben - als ein eigenständiges Versicherungsprodukt. Und dann gelten die üblichen Aufnahmeregeln wie auch bei Neuaufnahmen: Der Antragsteller muss gesund sein, sonst wird er abgelehnt. Und es besteht ein Höchsteintrittsalter, meist zwischen 55 und 65 Jahren, je nach Versicherer. Das gilt auch, wenn eine versicherte Person von der Halbprivat- oder Privatabteilung in die Hotelversicherung «herunterkommen» will.
Immerhin: Die Helsana hat sich in der Zwischenzeit umbesonnen und die Aufnahmeregeln geändert. Seit Anfang 2005 sind Wechsel von Halbprivat oder Privat in die Hotelversicherung Albergo ohne Gesundheitsprüfung und ohne Altersgrenze möglich. Allerdings will die Helsana diese gute Kunde nicht an die grosse Glocke hängen - die Leserinnen und Leser der Kundenzeitschrift werden sie also nicht erfahren.
Einige Kassen machen keine Probleme
Andere grosse Krankenkassen beharren auf mindestens einer der zwei erwähnten Aufnahmerestriktionen bei «Herabstufungen» von Privat oder Halbprivat. Zu ihnen gehören Atupri, Groupe Mutuel und Visana (nur Gesundheitsprüfung, keine Altersgrenze).
Andere Krankenversicherer akzeptieren die Herabstufung ohne Wenn und Aber - etwa Concordia, CSS, ÖKK, Swica und Wincare.
Wichtig: Alle diese Angaben gelten nur für bestehende Kunden und nicht für Neukunden.
Sparen bei der Spitalversicherung
Prämiengeplagte Versicherte mit teuren Privat- oder Halbprivatversicherungen haben folgende Sparmöglichkeiten:
- Mit der im Text erwähnten Hotelversicherung lassen sich im Schnitt 60 bis 70 Prozent der Prämien für eine konventionelle Spitalversicherung sparen. Allerdings: Damit Krankenkassen dieses Modell anbieten können, sind sie auf die Bereitschaft der Spitäler angewiesen, solche Patienten auch wirklich in Ein- oder Zweibettzimmern unterzubringen. Dieser Wille fehlt in vielen Spitälern. Verlangen Sie vor dem Abschluss die Liste der Vertragsspitäler, denn Sie können in der Regel auch in Vertragsspitäler ausserhalb Ihres Wohnkantons gehen.
- Die meisten Krankenkassen bieten Franchisen zwischen 1000 und 10 000 Franken an; das verbilligt die Prämien um bis zu 70 Prozent.
- Einige Kassen kennen die Flex-Versicherung: Der Kunde entscheidet von Fall zu Fall, in welche Abteilung er geht. Je nach Wahl der Abteilung muss er dann einen im Voraus abgemachten Kostenanteil selber übernehmen.
Tipp: Erkundigen Sie sich, ob ein Wechsel auch während des Versicherungsjahres möglich ist, falls Sie unverhofft in finanzielle Schwierigkeiten geraten; bei vielen Kassen geht das.