Ja. Im Bereich von Parkverboten ist zwar das Anhalten für den Güterumschlag und zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen erlaubt. Sie müssen die Busse aber zahlen, denn Ihre Handlung fällt nicht mehr unter den Güterumschlag. Darunter versteht man lediglich das Ein- oder Ausladen von Waren aus dem Auto. Wer sich hingegen vom Auto entfernt oder noch schnell den Papierkram erledigen will – etwa einen Lieferschein ausfüllt und unterschreiben lässt –, muss mit einer Busse rechnen.

Korrekterweise müsste man also die Ware ausladen, dann das Fahrzeug auf einem Parkplatz parkieren und danach die Ware dem Empfänger abliefern. Falls Sie sich von Ihrem Wagen entfernen, sollten Sie sich einen Parkplatz suchen. Noch schärfer ist die Regelung beim Halteverbot. Auf Plätzen und Strassen mit signalisiertem Halteverbot ist Anhalten immer verboten – auch für den Güterumschlag sowie das Ein- und Aussteigenlassen von Personen.